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Arbeitsmedizin Wittenberg
Neuigkeiten
Hinweise und Informationen
Neuigkeiten zur Arbeitsmedizin
Derzeitige Hygieneregeln aufgrund SARS-CoV-2
24.10.2022
Gemäß § 28b Abs. 1 Nr. 5a Infektionsschutzgesetz besteht in Arztpraxen Maskenpflicht. Vereinbaren Sie Termine bitte telefonisch und nicht persönlich in der Praxis. Begleitpersonen haben keinen Zutritt. Kommen Sie bitte pünktlich und nicht zu früh zum vereinbarten Termin, um eine längere Verweildauer im Wartezimmer zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit am 03.11.2020
3.11.2020
Am 03.11.2020 ist die Praxis aufgrund von Wartungsarbeiten telefonisch nur eingeschränkt erreichbar.
Umsetzung Masernschutzgesetz / Infektionsschutzgesetz
16.10.2020
Die Erhebung des Impf- und Serostatus zur Erbringung des Nachweises nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz ist keine arbeitsschutzrechtliche Aufgabe. Vertragskunden bieten wir jedoch Unterstützung an, wenn eine ärztliche Bescheinigung gewünscht ist. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns gern per Mail.
SARS-CoV-2: Pandemieplanung und Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards vom 16.04.2020
16.10.2020
Wir bieten allen Vertragskunden Unterstützung bei der Pandemieplanung und bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 16.04.2020 an. Bei Beratungsbedarf sind wir telefonisch und per Mail erreichbar.
SARS-CoV-2 / Covid-19 Beratung von Risikogruppen
28.04.2020
Nach derzeitigen Erkenntnissen gibt es Personengruppen, bei denen bei einer Erkrankung mit COVID-19 ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf anzunehmen ist. Für Mitarbeiter von Vertragskunden bieten wir bei Bedarf eine individuelle telefonische Beratung an. Die Beratung erfolgt selbstverständlich unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht.